Damit ich die Frage beantworten kann, worauf Sie alles achten sollten, muss erst geklärt werden, was ein solcher Vertrag überhaupt ist. Grundsätzlich ist ein Maklervertrag ein Vertrag zwischen einem Makler und einem Auftraggeber. Das Ganze spielt sich im Immobilienbereich ab. Hier kann der Auftraggeber ein Verkäufer sowie ein Käufer sein. Der Verkäufer heuert einen Makler an, um seine Immobilie zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, der Käufer holt sich einen um die für ihn beste Immobilie zu finden.
Darauf sollten Sie achten!
Gesetzlich gibt es keine Vorgabe, was ein solcher Vertrag beinhalten muss. Einige relativ gängige Inhalte sind jedoch die zu verkaufende Immobilie, der Name des Maklers und der Maklerfirma, der Mindestpreis der Immobilie, die Maklerprovision und die angemessene Laufzeit.
Für Sie ist zu aller Anfang wichtig zu wissen, dass dieser Vertrag nicht schriftlich entstehen muss. Eine mündliche Vereinbarung reicht auch vollkommen aus, insofern der Vertrag nicht im Bereich der Vermietung angesetzt wird.
Weiterhin sollten Sie wissen, dass es unterschiedliche Formen von Maklerverträgen gibt. Grundsätzlich ist es so, dass der Makler durch eine Provision entlohnt wird. Das heißt, dass nachdem die Immobilie verkauft wurde, ein gewisser Teil des gezahlten Geldes an den Makler geht. Der erste Typ nennt sich „Einfacher Auftrag“. Hier kann der Auftraggeber mehrere Makler parallel anfordern, und nur jener, welcher die Immobilie letztendlich an den Mann bringt, wird auch mit der Provision entlohnt.
Unterschiede beim Maklerauftrag
Beim zweiten Typ (einfacher Alleinauftrag) darf der Auftraggeber nicht mehrere Maklern ansetzten. Jedoch darf er selbst noch nach Interessenten Ausschau halten. Wenn nun der Auftraggeber selbst einen Kunden findet, erhält der Makler ebenfalls keine Provision. Bei diesen beiden Formen des Vertrages muss man nun sagen, dass die Makler sich einfach nicht sonderbar um den Verkauf der Immobilie kümmern. Das liegt einfach daran, dass nicht sicher ist, dass sie am Ende auch einen Lohn dafür erhalten.
Beim dritten Typ, welcher sich Qualifizierter Alleinauftrag nennt, muss die Immobilie vom Makler verkauft werden. Selbst wenn der Auftraggeber nun einen geeigneten Kunden findet, muss er diesen an den Makler weiterleiten. Ansonsten wird er dafür Bußgelder zahlen müssen. Hierbei gibt sich der Makler die meiste Mühe, da sichersteht, dass er am Ende sein Geld bekommt. Folglich versucht er auch, die Immobilie zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen.
Vertragslaufzeit und Provision
Sie müssen nun für sich selbst entscheiden, welchen Vertrag sie am meisten schätzen. Sie müssen überlegen, ob Sie lieber einen Makler ran holen, welcher sich wirklich um die Immobilie schert, oder mehrere Makler, welche dann jedoch wahrscheinlich weniger Mühe in den Verkauf stecken. Weiterhin wird in einem solchen Maklervertrag die bereits erwähnte Maklerprovision geregelt. Diese sagt aus, wie viel Prozent des eingenommenen Geldes durch die Immobilie nach einer erfolgreichen Vermittlung an ihn geht. Sie sollten sich informieren, welche Werte hier der Norm entsprechen, sodass sie nicht unnötig viel Geld hierfür bezahlen.
Bei allem Genannten sollten Sie bedenken, dass Sie den Vertrag auch auf unbefristete Zeit abschließen können. Das heißt, dass Sie den Vertrag jederzeit kündigen können, wodurch Ihnen gewissermaßen mehr Sicherheit und Freiheit zugesprochen wird. Nun ist es an Ihnen zu überlegen, wie Sie den Vertrag aufsetzen wollen. Gesetzlich gibt es keine Vorgaben, aber gewisse Punkte sind als Normen anzuerkennen.
Carla Bergmann arbeitet für die berlinerumschau.com als freie Redakteurin und prüft alle Beiträge vor ihrer Veröffentlichung eingehend auf Herz und Niere. Sie ist zudem selbst freie Autorin und zudem passionierte Wahlberlinerin. Sie schreibt über Dies und Das, aber am liebsten schreibt sie über Berlin – ihre heimliche Liebe.