Der Kauf einer eigenen Immobilie ist schon eine heikle Angelegenheit. Es steht immerhin stets ein kleines Vermögen auf dem Spiel. Niemand will hier übers Ohr gezogen oder betrogen werden. Um unter anderem dies zu gewährleisten, sollte jeder unbedingt mindestens ein wenig über einen Immobilienkaufvertrag wissen.

Wer erstellt den Vertrag?

Grundsätzlich regelt ein Immobilienkaufvertrag den Handel mit der jeweiligen Immobilie. Er enthält Informationen, wie wann die Immobilie übergeben wird, wie viel sie kostet, jegliche Makel und noch so einiges mehr. Sie müssen sich hier keine Sorgen machen, wenn sie keine Lust haben, einen solchen Kaufvertrag selbst anzufertigen. Dies übernimmt stets ein Notar, welcher den Kaufvertrag erst anfertigt, und danach beiden Seiten vorstellt. Insofern der Käufer und Verkäufer Einwände gegen etwaige Punkte haben, so muss dieser sie vortragen, damit sie geändert werden können.

Nun stellt sich die Frage, worauf sie dennoch achten sollten. Der Notar muss die Verträge stets mindestens zwei Wochen vor Unterschrift den beiden Parteien zukommen lassen. Vergewissern Sie sich zunächst, ob der Kaufgegenstand komplett fehlerfrei angegeben ist. Wenn der Kaufgegenstand nicht genau bezeichnet ist, könnte das zu außerordentlichen Problemen führen.

Übergabetermin und Bezahlung

Mindestens ebenso wichtig ist, dass der Übergabetermin vermerkt ist. Damit gehen Sie sicher, dass Sie auch wirklich den Kaufgegenstand benutzen können. In der Regel fällt der Termin der Zahlung mit der Übergabe der Immobilie zusammen, das muss jedoch nicht so sein. Auf jeden Fall sollten Sie schauen, dass dieser Termin gegeben ist, damit Sie nicht hintergangen werden. Wer eine Immobilie in einer Großstadt wie Berlin kaufen möchte, sollte demnach bereits im Vorfeld einen Übergabetermin vereinbaren und jegliche Zahlungsforderungen besprechen.

Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass eine sogenannte Auflassungsvormerkung vorhanden ist. Diese zeigt, dass Sie auch tatsächlich der neue Besitzer im Grundbuch sind, was im Endeffekt Käufer sowie Verkäufer absichert. Wer nach Kauf in Berlin einen Blick in das Grundbuch werfen möchte, der muss dieses beim Grundbuchamt beantragen.

Gewährleistung muss im Vertrag festgehalten werden

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie nachsehen, ob eine Gewährleistung vorliegt. Bei Neubauten wird eine Gewährleistung bei Mängeln von fünf Jahren stets im Vertrag festgehalten. Gerade in Berlin kommen stetig neue Wohnungen und Häuser hinzu. Wenn es sich nun jedoch um ein gebrauchtes Objekt handelt, so hat der Verkäufer hier die Freiheit, keine Gewährleistung zu leisten. Wie bereits erwähnt müssen jegliche Mängel im Kaufvertrag festgehalten werden. Für diese muss der Verkäufer nicht aufkommen. Wenn jedoch Mängel auftreten, welche willkürlich nicht genannt wurden, so sorgt die Gewährleistung dafür, dass der ehemalige Inhaber die Kosten für diese erstatten muss.

Des Weiteren sollten Sie als Käufer einer Immobilie schauen, ob ein Energieschein vorhanden ist. Sie als Käufer können einen Energieschein anfordern, was den Verkäufer dann dazu verpflichtet, Ihnen diesen zu geben.

Kontrolle des Vertrags durch einen Anwalt

All diese Punkte haben gezeigt, dass es von großer Bedeutung ist, einen Immobilienkaufvertrag in aller Ruhe durchzulesen. Da Ihnen hierfür auch stets mindestens zwei Wochen gegeben werden, sollten Sie ihn auch wirklich ganz ruhig und vielleicht sogar mehrmals durchlesen. Falls dennoch Zweifel bestehen, oder Sie den Kaufvertrag einfach nicht selbst lesen wollen, so sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Am besten eignet sich hierfür natürlich ein Anwalt, welcher auf Immobilienrecht spezialisiert ist. In einer Großstadt wie Berlin findet sich eine große Auswahl an spezialisierten Anwälten, die Ihnen beim Immobilienkaufvertrag oder anderen Anliegen rund um das Thema Wohnen tatkräftig zur Seite stehen können.