Natürlich ist es kein Zufall, dass so etwas zumindest in Deutschland Ungewöhnliches wie die Mietpreisbremse zuerst in Berlin beschlossen wurde. Hier ist der Wohnungsmarkt besonders überhitzt, Investoren treiben die Preise in die Höhe, was besonders in gentrifizierten Vierteln gilt – und viele Mieter besorgt oder gar vertreibt. Beschlossen ist der Mietendeckel inzwischen also, doch rasch formierte sich Widerstand. Ob sie also dauerhaft Bestand haben wird, ob sie überhaupt rechtsgültig vom Berliner Senat beschlossen werden konnte, wird erst die Zukunft zeigen.

Konkret ist es so, dass die CDU-Fraktion einen Professor für öffentliches Recht damit beauftragt hat, eine Klage vorzubereiten, die beim Landesverfassungsgericht Berlin eingereicht werden soll. Dieses soll dann möglichst zeitnah über die Rechtmäßigkeit der Einführung der Mietpreisbremse entscheiden. Damit wolle die CDU Rechtssicherheit für alle Bürger schaffen. Doch wann eine Entscheidung darüber fallen wird, ist völlig unklar. Weshalb sich die Unsicherheit in Berlin sowohl aufseiten der Mieter als auch der Eigentümer und Investoren noch länger hinziehen dürfte.

Was ist der Mietendeckel eigentlich?

Die grundlegende Idee der zuletzt beschlossenen Mietdeckels ist es, den 1,5 Millionen Haushalten, die Bestandsmieter in Berliner Wohnungen sind, Stabilität zu ermöglichen. Stabilität der Höhe ihrer Miete, welche sich in Berlin vielerorts auf einem rasanten Weg nach oben befinden. Der relevante Stichtag für die Bemessung jener Miete, die dauerhaft stabil bleiben soll, ist der 18. Juni 2019. Anhand dessen wird auch ein Mietspiegel bestimmt, der sich natürlich je nach Lage einer Wohnung auch innerhalb Berlins stark unterscheidet. Diejenigen Vermieter, deren Miete mehr als 20 Prozent über dem Wert in diesem Mietspiegel liegen, sollen dafür sogar Strafe bezahlen. Andere, deren Miete zurzeit noch über dem Mietspiegel liegt, die jeweilige Miete senken. Eigentlich sollte man also annehmen, dass dieses Projekt von einem Großteil der Berliner Bürger außerordentlich begrüßt wird. Doch es tun sich Fallstricke auf und die haben es in sich.

Gesparte Miete besser auf die hohe Kante legen

So ist es durchaus angezeigt, dass alle Mieter, die durch eine nun geringere Miete den auf diese Weise eingesparten Betrag erst einmal zurücklegen. Sollte der Mietendeckel als unzulässig gekippt werden, haben schon etliche Vermieter angekündigt, die dann unrechtmäßig zu wenig erhaltenen Beträge auch nachträglich noch einzufordern. Deshalb rät nicht zuletzt der Mieterbund allen Mietern, die Differenz zur ursprünglich erhobenen Miete auf die hohe Kante zu legen – anderenfalls könnte man bei einem Kippen der Mietpreisbremse in die Bredouille geraten.

Zumal die Berliner CDU nicht der einzige Akteur ist, der gegen den Mietendeckel vorgeht. Auch die Bundes-CDU und ebenso die FDP beschäftigen sich mit einer möglichen Klage beim Bundesverfassungsgericht. Und selbst Immobilienfirmen und Vermieterverbände könnten bei diesem Bestreben noch einsteigen. Aktuell will „Haus und Grund“, die Gemeinschaft von Haus- und Wohnungseigentümern, zwar nicht selbst aktiv werden. Dies aber auch nur, da sich die Vorhaben von anderer Seite wohl relativ rasch umsetzen lassen. Erst wenn dies nicht der Fall sei, erwäge man eigene Schritte.

Längerer Rechtsstreit zu erwarten

Wie gut die Erfolgsaussichten des Bestrebens sind, den Mietendeckel zu kippen, ist nicht eindeutig zu beantworten. Doch gleich mit zwei Begründungen könnte diesem Vorhaben Erfolg beschieden sein. Zum einen bestehen Zweifel daran, dass das Land Berlin überhaupt in solch einer Frage das Recht dazu besitze, Gesetze zu erlassen – oder ob das eine Frage des Bundes ist. Zum anderen ist nach Auffassung vieler Experten zumindest strittig, ob ein derart enormer Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter zulässig ist oder nicht.

In jedem Fall erwartet sowohl die Mieter als auch die Vermieter eine längere Phase rechtlicher Unsicherheit bezüglich der zu erhebenden bzw. zu entrichtenden Miete. Diese Ungewissheit macht die Situation für beide Lager in Berlin zurzeit alles andere als angenehm.