In fünf Schritten eine Immobilie in Berlin anbieten und verkaufen

Die deutsche Hauptstadt boomt. Berlin ist in den letzten Jahren nicht nur zu einer der Kulturmetropolen Europas geworden, sondern kann sich in jedem Jahr aufs Neue über tausende neuer Bewohner freuen. Der Immobilienmarkt ist daher in Berlin ständig in Bewegung. Die Nachfrage durch potentiellen Käufer ist riesig, die Preise steigen und als Folge überlegen immer mehr Hausbesitzer ihre Berliner Immobilie zu verkaufen. Der Verkauf kann jedoch auf fünf einfache Schritte reduziert werden, die nachfolgend näher beschrieben werden.

Das Inserieren der Immobilie auf dem Berliner Markt

Damit Interessenten auf eine Immobilie in Berlin aufmerksam werden, ist es wichtig die Verkaufsabsichten publik zu machen. Dies gelingt sowohl mit der Hilfe eines Maklers als auch auf eigene Faust. Da Fotos ein wichtiger Teil jedes Exposé sind, ist es sehr wichtig sich bereits im Vorfeld für einige Schönheitsreparaturen zu entscheiden. Dies macht in der Regel wenig Mühe, kann den Kaufpreis jedoch um einige tausend Euro nach oben setzen. Die Vermarktung durch einen Makler erweist sich für Berufstätige oft als unkomplizierter, da von nun alle wichtigen Schritte vom Makler übernommen werden. Auf Wunsch führt dieser auch die Besichtigungstermine allein durch – für Verkäufer, die es unangenehm finden, kritische Kommentare über ihre Immobilie zu hören. Für eine eigenständige Vermarktung ist es dagegen wichtig, Anfängerfehler zu vermeiden. Hierzu gehört zum Beispiel die Nennung der vollständigen Adressen in den Anzeigen. Ansonsten kann es leicht passieren, am Wochenende vom Klingeln der Interessenten geweckt zu werden oder Fremde auf dem eigenen Grundstück vorzufinden.

Die erste Besichtigung mit potenziellen Verkäufern

Bei den bereits erwähnten Besichtigungsterminen müssen die Eigentümer mit mehreren Terminen bei ernstzunehmenden Interessenten rechnen. Bis zur Festsetzung eines Notartermins werden durchschnittlich drei Besichtigungstermine vereinbart. Beim ersten Termin erfolgt die generelle Besichtigung des Hauses. An diesem Tag interessieren sich die Besucher meist für den Schnitt der Immobilie sowie die Größe der einzelnen Zimmer oder auch des Grundstücks. Details wie Parkmöglichkeiten oder die Infrastruktur der Wohngegend sollten bei diesem Termin ebenfalls erwähnt werden, um den Interessenten einen umfassenden Überblick zu bieten.

Weitere Begehungen zur Begutachtung des Zustands der Immobilie

Kommt ein zweiter Termin in Berlin zustande, geht es meist um die Bausubstanz sowie den baulichen Zustand des Hauses. Dieser Termin dient dazu alle weiteren Sanierungs- und Renovierungskosten abzuschätzen, die mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag entstehen würden. Bei einem dritten Termin wird nicht selten ein Gutachter hinzugezogen, welcher den Wert des Hauses unter Berücksichtigung aller Mängel näher bestimmen soll. Eigentümer sollten diesem Termin immer zustimmen, da kaum noch ein Interessent bereit ist, die Katze im Sack zu kaufen.

Die Verkaufsverhandlungen mit Fingerspitzengefühl führen

Bekräftigt einer oder auch mehrere Interessenten ein wirkliches Kaufinteresse, ist es an der Zeit in die Verkaufsverhandlungen einzutreten. Hierbei treffen sich die Besitzer mit den einzelnen Interessenten und legen alle Karten auf den Tisch. Neben dem Kaufpreis ist die Finanzierung ein wichtiger Punkt. Wird die Immobilie zu großen Teilen finanziert, kann dies die Formalitäten des Kaufs in die Länge ziehen, da auch die Bank in Berlin einen persönlichen Eindruck von der Immobilie erlangen möchte. Wer das Geld für einen Verkauf zeitnah benötigt sollte daher die Kaufinteressenten immer nach der Finanzierung fragen und bei Bedarf Interessenten bevorzugen, bei denen die Finanzierung bereits gesichert ist.

Mehrere Bewerber erhöhen die Attraktivität der Immobilie

Zudem ist es legitim die Kaufinteressenten über weitere Bewerber in Kenntnis zu setzen, um somit verbindliche Angebote zu erhalten. Mit den darin genannten Summen fällt es leichter, sich für einen der Bewerber zu entscheiden und den Verkauf zum Beispiel durch eine mündliche Vereinbarung oder einen Handschlag zu besiegeln. In diesem Moment werden auch die Vermarktungsabsichten eingestellt und Inserate entfernt, um den Verkauf ungestört voranzutreiben.

Sind sich beide Parteien in Berlin einig geworden über den Kaufpreis und weitere Formalitäten im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf führt der nächste Weg zum Notar. Hier halten Eigentümer und Käufer alle gegenseitig entstehenden Ansprüche in einem Vertrag fest. Dieser wird meist nicht sofort unterschrieben.

Besser mehr als nur einen Notartermin einkalkulieren

Mit dem Vertrag in Händen haben die Parteien noch einmal die Möglichkeit diesen von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Sind beide mit allen Punkten einverstanden, kann ein neuer Termin mit dem Notar vereinbart werden. Hier wird der gesamte Vertrag noch einmal verlesen und im Anschluss unterschrieben. Wichtig ist es, im Vertrag sowohl Zahlungsziele für den Kaufpreis als auch Zinsen festzusetzen, wenn der Preis bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen ist. Im Gegenzug sollten die Käufer sehr viel Wert darauf legen, einen verbindlichen Termin für den Einzug bzw. die Übergabe der Schlüssel zu erhalten. Wird das Haus leer übergeben, sollten bis zu diesem Zeitpunkt alle beweglichen Gegenstände aus dem Haus entfernt worden sein.

Die rechtlichen Formalitäten eines Immobilienverkaufs

Nach der Unterschrift übernimmt der Notar die weiteren Formalitäten. Hierzu gehört zuerst eine Auflassungsvormerkung. Diese sichert den Käufer im Grundbuch ab. Der Eigentümer kann das Haus somit nicht ein zweites Mal verkaufen, falls dieser etwa überraschend ein höheres Angebot erhält. Außerdem wird der Eigentümerwechsel dem Berliner Finanzamt gemeldet. Hier muss der Eigentümerwechsel ebenfalls vorgenommen werden, damit zukünftig die jährlichen Steuerbescheide für die Immobilie dem aktuellen Besitzer zugestellt werden. Zugleich erhält der Käufer durch das Finanzamt die Zahlungsaufforderung der Grunderwerbssteuer. Diese muss in voller Höhe bezahlt werden, damit der steuerrechtliche Eigentümerwechsel wirksam wird.

Im Anschluss erfolgt der Eigentümerwechsel auch im Grundbuch. Dies ist der letzte Schritt um den Verkauf endgültig abzuwickeln. Der Käufer ist jetzt endgültig der neue Eigentümer und kann frei über die Immobilie oder auch das Grundstück verfügen. Hierzu gehört auch Mietverhältnisse zustande kommen zu lassen oder aufgrund von Eigenbedarf zu beenden.