Seit dem 1. Mai 2016 gilt eine neue Regelung für Ferienwohnungen in Berlin, die das nicht genehmigte Vermieten von Privatwohnungen zur Straftat ernannt hat. Nach dem neuen Gesetz des rot-schwarzen Senats ist es verboten, ganze Wohnungen als Ferienwohnungen anzubieten, aber auch Wohnungen bei längerer Abwesenheit freistehen zu lassen. Wer dies dennoch tut, dem droht eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro. Das Land will mit diesem sogenannten Zweckentfremdungsverbot den angespannten Berliner Wohnungsmarkt entspannen.

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Wie viele Ferienwohnungen gibt es in Berlin?

Offiziell waren bis zur Einführung des Zweckentfremdungsverbots vor zwei Jahren rund 6.300 Ferienwohnungen gemeldet. Schätzungen nach liegt die Zahl jedoch bei zwischen 10.000 und 14.000 Ferienwohnungen, da die Dunkelziffer weitaus höher ist. Allein bei Airbnb wurden nach eigenen Angaben noch vergangenes Jahr um die 20.000 Ferienwohnungen oder Zimmer von Berlinern angeboten.

Sind Ferienwohnungen generell verboten?

Ein generelles Verbot gilt zwar nicht, doch die Hürden durch das Gesetz sind so hoch, dass ein wiederholtes Untervermieten nicht mehr erlaubt ist. Bereits seit 2014 war es nicht mehr erlaubt, die ganze Wohnung wiederholt tages- oder wochenweise gegen Entgelt als Ferienwohnung zu vermieten. Es gab zwar eine Übergangsfrist, wodurch man Ferienwohnungen noch bis zum 30. April 2016 weiter legal vermieten konnte, doch auch diese ist nun abgelaufen.

Auch das Weitervermieten der Wohnung während des eigenen Urlaubs ist nur noch einmalig möglich. Und nein, damit ist nicht einmal im Jahr gemeint – sondern einmal während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses. Die einzige Möglichkeit, überhaupt noch einen Teil seiner Wohnung weitervermieten zu können, ist, einzelne Zimmer zu vermieten, aber nur, wenn man gleichzeitig noch selbst 50 Prozent der Wohnung für sich nutzt. Das heißt, bei einer 2-Zimmer-Wohnung darf noch ein Zimmer vermietet werden, bei einer 4-Zimmer-Wohnung zwei, und so weiter. Notfalls wird dies sogar durch die Behörden durch eine Besichtigung der Wohnverhältnisse überprüft.

Gibt es Ausnahmen?

Der Senat hat drei Ausnahmen zugelassen, die den „Normalverbraucher“, also Privatpersonen, die zur Aufbesserung der eigenen Reisekasse die Wohnung vermieten, aber nicht wirklich helfen.

1.) Vorrangiges öffentliches Interesse: So können Ferienwohnungen in der Nähe von Einrichtungen wie die Charité beispielsweise erhalten werden, um Angehörigen von Patienten das ortsnahe Unterkommen zu ermöglichen.

2.) Die wirtschaftliche Existenz des Vermieters ist gefährdet: Die meisten dieser Anträge wurden aber abgelehnt mit der Begründung, dass die reguläre Vermietung als Wohnung genug Geld bringe.

3.) Der Vermieter schafft Ersatzwohnraum: Er muss also zusätzliche Wohnungen schaffen, die regulär vermietet werden.

Wie wird das Verbot kontrolliert?

Die dafür zuständigen Bezirke haben 34 neue Stellen bekommen, um die Einhaltung des Gesetzes zu überprüfen und durchzusetzen. Plattformen wie Airbnb wurden zudem dazu verpflichtet, Auskunft über die Vermieter zu geben. Diese haben jedoch darauf hingewiesen, die Daten ihrer Nutzer schützen zu wollen. Zusätzlich wurde eine Internetseite eingerichtet, auf der Nachbarn Ferienwohnungen anonym melden können.

MEINE MEINUNG

So weit nun zu den einzelnen Fakten. Ich möchte mich aber gerne noch persönlich dazu äußern.

Ja, der Wohnungsmarkt in Berlin ist unumstritten schwierig und beispielsweise Studierende, die nach Berlin ziehen wollen, haben es besonders schwer. Besichtigungen mit 70 anderen Leuten bei Wohnungen, die klein und dafür auch noch teuer sind, sind nicht inzwischen nicht mehr unüblich. Auch ich musste das schon mitmachen. Da fragt man sich zurecht: Wieso schafft es die Stadt nicht, für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen?

Und jetzt, wo gehandelt wird, ist man trotzdem nicht wirklich zufrieden. Der Anteil an Ferienwohnungen in der Hauptstadt liegt gerade mal bei ca. 1,5 Prozent – kann das der richtige Lösungsansatz sein? Menschen, die rechtmäßig ihre Wohnung bisher untervermietet haben, dies jetzt zu verbieten und das Eigentum unter staatliche Kontrolle zu stellen? – Erinnert eher etwas an kommunistische Verhältnisse.

Und was ist mit den Menschen, die sich ihre Existenz aus der Vermittlung solcher Wohnungen aufgebaut haben? Oder Familien mit Kindern, denen normale Hotels zu teuer sind und für die Privatwohnungen die bessere Alternative gewesen wären? Glaubt man wirklich, dass alles würde dem Tourismus und den Berlinern selbst nicht schaden? All das sind Fragen, die nur unbefriedigt beantwortet werden können.

Ich finde, die Menschen dafür zu bestrafen, dass es die Stadt nicht selbst schafft, neuen Wohnraum zu schaffen, ist der falsche Lösungsansatz. Und wird auch an der Wohnungssituation langfristig nichts entscheidend ändern.