In einer so großen Stadt wie Berlin wohnt nahezu jeder auf Miete. Als Mieter sollte man wissen, wie man die Fehler des Vermieters zu eigenen Gunsten am besten ausnutzt. Immerhin zahlen Sie sowieso schon eine enorme Menge an Geld. Selbst als Vermieter wird es sich lohnen, diese Punkte zu kennen. Damit können sie gewährleisten, dass Sie diese Fehler nicht länger begehen.
Was ist rechtlich erlaubt?
Als erstes können Sie als Mieter sichergehen, dass alle Formalien stimmen. Wenn sie nun eine Mieterhöhung zugeschickt bekommen, kann es sein, dass bspw. der alte Mieter immer noch im Grundbuch eingetragen ist. Somit ist die geforderte Mietpreiserhöhung ungültig, und Sie können getrost den üblichen Preis weiterhin zahlen.
Weiterhin kann es vorkommen, dass das Schreiben über die Mietpreiserhöhung fälschlicherweise behauptet, dass Ihre Wohnung anders ist, als sie es tatsächlich ist. So kann etwa die im Brief angegebene Wohnfläche größer sein, als Ihre in Wirklichkeit ist. Damit wird die Mieterhöhung ebenfalls ungültig. Folglich lege ich Ihnen nahe, dass Sie sich nachsehen, ob die Ausstattung, die Lage und die Größe dem im Schreiben Gegebenen auch wirklich entspricht.
Der Mietspiegel hilft bei der Auswahl
Als Nächstes sollten Sie darauf achten, dass nicht einfach der oberste Wert des Mietspiegelfeldes gefordert wird. Hier ist es so, dass es ein vorgesetztes Mietspiegelfeld gibt. Dieses umfasst eine gewisse Spanne an Mietpreisen, welche für eine Wohnung eingenommen werden können. Ein Vermieter kann jedoch nicht einfach so den obersten Wert von diesem Feld nehmen. Sofern sich Vermieter und Mieter nicht auf einen Preis einigen können, kann dieser gerichtlich bestimmt werden.
Wo wir schon beim Mietspiegelfeld sind. So mancher Mieter findet, dass seine vermieteten Wohnungen so exklusiv sind, dass er sie nicht mehr mit dem Mietspiegelfeld vergleichen muss. Falls Sie nun einer der Glücklichen sind, welche eine so wunderbare Wohnung haben, so achten Sie darauf, dass der Vermieter dennoch das Mietspiegelfeld beachtet. Es muss schon ein außerordentlicher Grund genannt werden, bevor man deswegen die Miete über das örtliche Feld erhöhen darf.
Die Rechte des Mieters und Vermieters kennen
Sicherlich haben Sie auch schon überlegt, ob Sie nicht etwas an ihrer Wohnung verändern wollen. Vielleicht haben Sie dies auch bereits in die Tat umgesetzt. Nun ist es so, dass der Vermieter keine Mietpreiserhöhungen für Ihre eigenen Investitionen fordern kann. Haben sie nun bsp. die Küche selbst eingebaut, so kann der Vermieter dafür den Preis nicht erhöhen. Also keine Bange, falls sie in ihre Mietwohnung investieren wollen, am Mietpreis darf dafür nicht gerüttelt werden.
Wo wir schon dabei sind, wenn etwas an Ihrer Wohnung mit Drittmitteln getan wurde, darf dies ebenfalls nicht in der Miete verzeichnet werden. Mit Drittmittel sind hier bsp. öffentliche Gelder gemeint. Da diese lediglich dem Mieter helfen sollen, dürfen sie für keine Veränderung im Mietpreis sorgen. Darauf sollten vor allem Mieter eines Altbaus achten.
Ich möchte Ihnen hierzu noch sagen, dass rund ein Viertel aller Mietpreiserhöhungen nicht Rechtens sind. Dieser hohe Anteil hat mich persönlich schockiert. Deswegen kann ich Ihnen nur ans Herz legen, stets auf solche Punkte, wie die eben genannten, zu achten. Sie können sich damit wirklich eine Menge Geld sparen.
Carla Bergmann arbeitet für die berlinerumschau.com als freie Redakteurin und prüft alle Beiträge vor ihrer Veröffentlichung eingehend auf Herz und Niere. Sie ist zudem selbst freie Autorin und zudem passionierte Wahlberlinerin. Sie schreibt über Dies und Das, aber am liebsten schreibt sie über Berlin – ihre heimliche Liebe.